Exekutivgremien

Eine Auswahl an Entwicklungen ab Februar 2014. Für Auskünfte stehte ich gerne zur Verfügung.
"Basel-Stadt hat die mächtigste Kantonsregierung der Schweiz"
Für die Basellandschaftliche verfügt Basel Stadt über die "mächtigste Kantonsregierung der Schweiz". Denn: "Die Basler Regierungsräte sitzen nicht nur im Vorstand von wichtigen Direktoren-Konferenzen, sondern gleich im Präsidium. Damit hat der Stadtkanton grossen Einfluss in Bundesbern — das Baselbiet hingegen fällt ab (...)".

Quelle:
http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/basel-stadt-hat-die-maechtigste-kantonsregierung-der-schweiz-130368153

Postulat für eine Sistierung der interkantonalen Zusammenarbeit des Kantons Zug bis zu einer gesetzeskonformen Umsetzung des Nationalen Finanzausgleichs NFA
Postulat der Fraktionen der CVP und der FDP des Kantons Zug für eine Sistierung der interkantonalen Zusammenarbeit des Kantons Zug bis zu ei-ner gesetzeskonformen Umsetzung des Nationalen Finanzausgleichs NFA vom 20. Juli 2015. Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu einer gesetzeskonformen Um-setzung von Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zu treffen:
  1. Bis zur bis zur Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sistiert der Kanton Zug seine Mitgliedschaft in der Konferenz der Kantone KdK und bezahlt keine Beiträge in diese Organisation mehr ein.
  2. Der Regierungsrat sistiert bis zur Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) die Mitgliedschaft in weiteren interkantonalen Gremien und Konkordaten, in denen dem Kanton Zug bei einer Absenz keine grösseren Nachteile als bei einer Mitgliedschaft erwachsen. Er bezahlt keine Beiträge in diese Organisatio-nen mehr ein. (...)
Quellen:
Neue Zürcher Zeitung, 21. Juli 2015, S. 9
Tages-Anzeiger, 21. Juli 2015, S. 3
Neue Luzerner Zeitung, 22. Juli 2015, S. 23


Ablehnung der Motion im Zürcher Kantonsrat zur Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit bezüglich Sozialhilfeleistungen an die SKOS-Richtlinien und Erlass von kantonalen Richtlinien

Die Motion von Linda Camenisch (FDP, Wallisellen), Cyrill von Planta (GLP, Zürich) und Willy Haderer (SVP, Unterengstringen) vom 20. Oktober 2014, hatte die SKOS-Richtlinien zum Gegenstand: "Der Regierungsrat wird beauftragt, im Zuge der Totalrevision des kan-tonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) und der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV), die Rechtsverbindlichkeit der SKOS-Richtlinien auf-zuheben. Es sollen für den Kanton eigene und flexiblere Richtlinien erlassen werden". Der Kantonsrat lehnte die Überweisung der Motion unter Namensaufruf, an seiner Sitzung vom 4. Mai 2015 mit 96:73 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ab.
Quellen:
Tages-Anzeiger, 5. Mai 2015, S. 1, S. 15

Sozialhilfe-Richtlinien der SKOS sollen durch die kantonalen Sozialdirektoren erlassen werden

Künftig sollen die Sozialhilfe-Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS (nationale Fachverband für Sozialhilfe) durch das interkantonale Exekutivgremium der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) erlassen werden. Ein Konkordat wäre mittelfristig denkbar.
Quellen:
Tages-Anzeiger, 8. September 2014, S, 3
Neue Zürcher Zeitung, 31. Januar 2015, S. 13

Forderung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): Einbezug in die Verhandlungen mit der EU

In der Medienmitteilungen vom 26. September 2014 fordert die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Bundesrat auf, die Kantone in Angelegenheiten der EU einzubeziehen: "Die Kantone erwarten, vom Bundesrat in die Verhandlungen – insbesondere mit der EU – einbezogen zu werden. Zudem sind die Kantone auch weiterhin eng in die laufenden Arbeiten zur nationalen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs einzubeziehen. Dies gilt sowohl für die gesetzgeberischen wie auch für die administrativen Umsetzungsarbeiten".
Quellen:
Neue Zürcher Zeitung, 27. September 2014, S, 12